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Wohin mit der ausgehobenen Erde? Woher bekomme ich Auffüllerde? Für diese Fälle gibt es im Landkreis Gießen die Bodenbörse. Ausgehobene Erde kann nämlich oft an anderer Stelle wieder eingesetzt werden. Vorraussetzung: man weiss, wer gerade Boden sucht oder abgeben möchte. Diese Lücke versucht der Landkreis Gießen über seine Bodenbörse zu schließen und vermittelt zwischen Bodenanbietenden und –suchenden. Zum einen kann damit die endgültige Ablagerung wertvollen Bodens verhindert werden, zum anderen ergeben sich auch Kostenvorteile, denn bei der Abgabe an einer der verschiedenen Erdaushubannahmestellen im Landkreis wird eine Gebühr verlangt. Bitte füllen Sie auf unserem die Angaben zu Ihrem Angebot bzw. Ihrer Nachfrage aus. Diese Angaben werden in die Bodenbörse übernommen. Wenn etwas Passendes dabei ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und geben die Anfragen weiter. Der Landkreis Gießen tritt als reiner Vermittler auf, d.h. über die jeweiligen Konditionen müssen sich die Verhandlungspartner selbst einigen. Ganz wichtig ist es für Bodensuchende, das Material vorher kritisch zu prüfen, ob es für den jeweiligen Zweck geeignet ist. Der Landkreis kann hierbei keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, es findet keine Überprüfung statt! Nach drei Monaten wird Ihre Anfrage automatisch gelöscht, falls Sie keine andere Zeitspanne wünschen. Da ein Angebotsüberschuss besteht, ist die Vermittlung nicht immer erfolgreich. Daher sollte auf einen möglichst geringen Anfall von zu entsorgendem Material geachtet werden, beispielsweise durch Geländemodellierungen auf dem Baugrundstück. Wir informieren Sie bei Bedarf über die vorhandenen Annahmestellen im Landkreis Gießen. Weitere Informationen Tel.: 0641/9390-1997, unser Infoblatt finden Sie hier. Formular "Bodenbörse".pdf oder als WORD-Datei zum direkt ausfüllen "Bodenbörse".doc
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