Themenüberblick

Dienstleistungen

Dienstleistung: Kurzzeitkennzeichen

Unterlagen: Zulassung durch Besitzer:
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB Nr.) nach § 23 FZV für Kurzzeitkennzeichen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass incl. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Zulassung durch eine andere Person:
  • Unterlagen wie bei Zulassung durch Besitzer
außerdem:
  • Vollmacht
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass


Hinweise: Kurzzeitkennzeichen sind fünf Tage (Tag der Beantragung plus vier Tage) gültig. Nach Ablauf des auf dem Schild aufgeprägten Ablaufdatums können die Schilder selbst vernichtet werden.

Abteilung: Kfz. Zulassungsbehörde Klein-Linden, Bachweg 9
Kfz. Zulassungsbehörde Laubach (Außenstelle)