Dienstleistungen
Dienstleistung:
Kurzzeitkennzeichen
Unterlagen:
Zulassung durch Besitzer: - Versicherungsbestätigungsnummer (eVB Nr.) nach § 23 FZV für Kurzzeitkennzeichen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass incl. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Zulassung durch eine andere Person: - Unterlagen wie bei Zulassung durch Besitzer
außerdem: - Vollmacht
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
Hinweise:
Kurzzeitkennzeichen sind fünf Tage (Tag der Beantragung plus vier Tage) gültig. Nach Ablauf des auf dem Schild aufgeprägten Ablaufdatums können die Schilder selbst vernichtet werden.
Abteilung:
Kfz. Zulassungsbehörde Klein-Linden, Bachweg 9
Kfz. Zulassungsbehörde Laubach (Außenstelle)
| Dienstleistung: | Kurzzeitkennzeichen |
| Unterlagen: | Zulassung durch Besitzer:
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| Hinweise: | Kurzzeitkennzeichen sind fünf Tage (Tag der Beantragung plus vier Tage) gültig. Nach Ablauf des auf dem Schild aufgeprägten Ablaufdatums können die Schilder selbst vernichtet werden. |
| Abteilung: | Kfz. Zulassungsbehörde Klein-Linden, Bachweg 9 Kfz. Zulassungsbehörde Laubach (Außenstelle) |








