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Dienstleistungen

Dienstleistung: Baugenehmigungen und Bauvorbescheide, Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Immissionsschutz, Baulasten, Bauüberwachung, Ordnungsverfügungen und Ordnungswidrigkeiten

Unterlagen: Die Erstellung des Bauantrages gehört zu den vertraglichen Leistungen Ihres Architekten. Der Bauantrag ist mit sämtlichen erforderlichen Bauvorlagen bei der Bauaufsicht einzureichen. Für einen Ein- oder Zweifamilienwohnhaus-Neubau sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Bauantragsvordruck mit Erklärungsblatt zum gewünschten Genehmigungsverfahren (1-fach)
  2. Lageplan (3-fach)
  3. Freiflächenplan (3-fach) mit Darstellung der Kfz-Stellplätze, der befestigten Zufahrten und Zuwegungen auf dem Grundstück, der Einfriedung, des Gehölz- und Baumbestandes
  4. Bauzeichnungen (3-fach). Diese sollten neben den üblichen Grundrissen, Längs- und Querschnitt sowie den 4 Ansichten außerdem nivellierte Geländeschnitte, mind. mit Eintragung der Höhenkoten der O.-K. Erdgeschossrohfußboden und Straße, der Geländehöhen an den Nachbargrenzen sowie der Höhenlage der Nachbargebäude beinhalten.
  5. Allgemeine Bau- und Nutzungsbeschreibung (3-fach) Soweit in den Bauzeichnungen nicht darstellbar und zur Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens erforderlich, sind die Bauvorlagen durch formlose Beschreibungen der beabsichtigten Bauausführung, der Nutzungen sowie um prüfbare Berechnungen zu ergänzen.
  6. Nachweis der Bauvorlageberechtigung (1fach)
  7. Berechnung des umbauten Raumes (1fach)
  8. Entwässerungspläne (3fach)-nur in Verfahren nach § 58 HBO
  9. Berechnung der Abstandsflächen (ggfls. Abstandsflächenplan) (3-fach)
  10. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (3-fach)
  11. Statistik-Erhebungsbogen für die Baugenehmigung (1fach)
  12. Die Bescheinigung darüber, dass eine Wohnung oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume abgeschlossen im Sinne des § 3 Abs. (2) bzw. § 32 Abs. (1) des Wohnungseigentumsgesetzes sind, wird auf Antrag durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt. Dem Antrag ist eine Bauzeichnung aller auf dem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen (Grundrisse, Schnitt und Ansichten) in dreifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100 beizufügen. Aus der Bauzeichnung müssen die Wohnungen, auf die sich das Wohnungseigentum beziehen soll, oder die nicht zu Wohnzecken dienenden Räume, auf die sich das Teileigentum beziehen soll, ersichtlich sein. Dabei sind alle zu demselben Wohnungs- oder Teileigentum gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen. Aus der Bauzeichnung muss ersichtlich sein, dass die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sind. Weiterhin sind dem Antrag eine Abzeichnung der Flurkarte und im Regelfall ein Freiflächenplan beizufügen.


Gebühren: Die Gebühren für eine Baugenehmigung richten sich nach dem umbauten Raum. Für ein Einfamilienhaus mit ca. 800 m3 umbauten Raum entstehen nach der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises im vereinfachten Genehmigungsverfahren z. Zt. etwa folgende Gebühren: Grundgebühr: 590,59 € Auslagen: 3,83 € Gesamtbetrag: 594,42 € Die Gebühr für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung richtet sich nach der Größe der Sondereigentumseinheiten und beträgt zwischen 55,00 und 255,50 € je Sondereigentumseinheit

Hinweise: Das Baurecht ist so komplex, dass es nicht möglich ist, im Rahmen einer Internet-Präsentation, alle möglichen Problem- und Fragestellungen aufzugreifen. Ob ein Grundstück bebaubar ist oder nicht, ist nicht in allen Fällen sonnenklar. Erst recht entstehen Zweifel, wenn es um die Genehmigungsfähigkeit spezieller Details oder um Verfahrensfragen geht. Auch kann es in Abhängigkeit von dem geplanten Vorhaben unter Umständen erforderlich sein, dass neben den oben genannten Unterlagen noch ganz andere Bauvorlagen vorzulegen sind. Billiger als ein erfolgloser kompletter Bauantrag und eine kostspielige Fehlplanung ist es daher in jedem Fall, im Vorfeld eines geplanten Bauvorhabens die Beratung der Bauaufsicht in Anspruch zu nehmen.

Abteilung: Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner: Mansoori, Abdolrasol
Helm, Wolfgang

 

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