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Dienstleistungen

Dienstleistung:

Ausfuhrkennzeichen

 



Beschreibung:

ACHTUNG !!!! Ab 01.07.2010 Steuerpflichtig

Genaueres erfahren Sie unter der Tel. Nr. 0641/9390-2280/2282



Unterlagen: Bei Zulassung durch Besitzer:
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Gelbe und Grüne Versicherungskarte für Ausfuhrkennzeichen (§ 7 (2) IntKfzVO)
  • Gültiger Reisepass von der Person, die das Fahrzeug ausführt (incl. Meldebescheinigung, falls Wohnsitz in Deutschland)
Das auszuführende Fahrzeug ist grundsätzlich vorzuführen und muss einen gültigen TÜV haben. Wenn kein gültiger TÜV vorhanden ist, muss eine Abnahme nach § 29 StVZO mit Abgasuntersuchung durchgeführt werden. Bei Zulassung durch eine andere Person
  • Unterlagen wie bei Zulassung durch Besitzer
außerdem:
  • Vollmacht, unterschrieben von der Person auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll


Abteilung: Kfz. Zulassungsbehörde Klein-Linden, Bachweg 9
Kfz. Zulassungsbehörde Laubach (Außenstelle)