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Dienstleistungen

Dienstleistung: Umschreibung eines zugelassenen oder außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges außerhalb des Landkreises Gießen

Unterlagen: Bei Zulassung durch Besitzer:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder 
  • Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB Nr.) nach § 23 FZV im Original
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass incl. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Kennzeichenschilder

Vorführung

Die Vorführung ist erforderlich bei:

  • Fahrzeugen, denen erstmalig eine Zulassungs-Bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zugeteilt werden muss
  • Ausfuhrkennzeichen
  • Sondergrößen von Kennzeichen
  • ALLEN Fahrzeugarten bis 3,5 t zGG, deren Neuzulassung oder die letzte HU-Prüfung länger als 6 Monate zurück liegt

Ausnahmen bei:

  • Wiederzulassung auf den gleichen Halter.
  • Umschreibung des gleichen Halters aus einem anderen Kreis
  • Umschreibung auf Eheleute oder Kinder (Verwandtschaft 1. Grades)

In diesen Fällen muss das Fahrzeug nicht vorgeführt werden.

 

Bei Zulassung durch eine andere Person:

  • Unterlagen wie bei Zulassung durch Besitzer
außerdem:
  • Vollmacht mit ausgefüllter Einzugsermächtigung für das Finanzamt Gießen
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
Bei Zulassung auf Firmen:
  • Unterlagen wie bei Zulassung durch Besitzer
außerdem:
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht mit ausgefüllter Einzugsermächtigung für das Finanzamt Gießen und Ausweis, wenn die zulassende Person nicht im Handelsregisterauszug eingetragen ist

Bei Zulassung auf GbR

  • Gesellschaftervertrag
  • Ausweise


Abteilung: Kfz. Zulassungsbehörde Klein-Linden, Bachweg 9
Kfz. Zulassungsbehörde Laubach (Außenstelle)

Formulare: Vollmacht / Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (20kb)