Dienstleistungen
Dienstleistung:
Sie möchten einen Reiseausweis für Staatenlose, für Flüchtlinge (Genfer Konvention), einen Reiseausweis für Ausländer oder einen Ausweisersatz beantragen?
Beschreibung:
Die Passhoheit ist nach dem Völkerrecht das Hoheitsrecht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt.
Die BRD darf deshalb nur dann in diese Passhoheit eingreifen, wenn anerkannte Gründe dafür nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden:
- von der Ausländerbehörde festgestellte Staatenlosigkeit
- Anerkennung als Flüchtling durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Erhalt eines Nationalpasses kann nicht auf zumutbare Weise erlangt werden (Nachweis erforderlich)
Den Passantrag finden Sie unter „Weitere Dokumente“.
Der Antrag ist mit einer Bestätigung des Einwohnermeldeamtes zu versehen und zusammen mit einem aktuellen biometrischen Passfoto (35x45 mm, Kopfgröße 32-26 mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) bei der Ausländerbehörde einzureichen.
Weitere Fragen können Sie gerne mit den Ansprechpartnern abklären (Vorsprachen bitte nur nach Terminvereinbarung)
Abteilung:
Ausländerbehörde
Ausländer- und Personenstandswesen (FD)
| Dienstleistung: | Sie möchten einen Reiseausweis für Staatenlose, für Flüchtlinge (Genfer Konvention), einen Reiseausweis für Ausländer oder einen Ausweisersatz beantragen? |
| Beschreibung: | Die Passhoheit ist nach dem Völkerrecht das Hoheitsrecht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt.
Die BRD darf deshalb nur dann in diese Passhoheit eingreifen, wenn anerkannte Gründe dafür nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden:
Den Passantrag finden Sie unter „Weitere Dokumente“.
Der Antrag ist mit einer Bestätigung des Einwohnermeldeamtes zu versehen und zusammen mit einem aktuellen biometrischen Passfoto (35x45 mm, Kopfgröße 32-26 mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) bei der Ausländerbehörde einzureichen. Weitere Fragen können Sie gerne mit den Ansprechpartnern abklären (Vorsprachen bitte nur nach Terminvereinbarung) |
| Abteilung: | Ausländerbehörde Ausländer- und Personenstandswesen (FD) |








