Dienstleistungen
Dienstleistung:
Sie möchten die Einbürgerung beantragen?
Beschreibung:
Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag durch Ausländer oder Staatenlose.
Der Antragserwerb kann je nach Einzelfall auf einem Rechtsanspruch beruhen oder aber im Ermessen der Einbürgerungsbehörde liegen.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie im Staatsangehörigkeitsgesetz.
Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung und die einzureichenden Unterlagen können erst nach Erörterung des Einzelfalles mit der zuständigen Behörde verbindlich genannt werden.
Informationen und Beratung erhalten Sie von den Ansprechpartnern.
Informationen bietet auch der folgende Link des Regierungspräsidiums Gießen:
http://www.rp-giessen.hessen.de/irj/RPGIE_Internet?cid=dfb9ade2e4ad4ff068bcdd30c95ef3b5
Zuständige Behörden für die Antragsentgegennahme:
Im Regelfall sind Anträge auf Einbürgerung bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.
Ausnahme:
Für Antragsteller aus den Kommunen Allendorf/Lda., Fernwald und Rabenau ist der Landkreis Gießen zuständig.
Von der zuständigen Behörde erhalten Sie auch die Antragsformulare.
Entscheidungen zu allen Anträgen trifft das Regierungspräsidium Gießen.
Vorsprachen bei dem Landkreis Gießen bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Abteilung:
Staatsangehörigkeitsbehörde und Einbürgerungen
Ausländer- und Personenstandswesen (FD)
| Dienstleistung: | Sie möchten die Einbürgerung beantragen? |
| Beschreibung: | Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag durch Ausländer oder Staatenlose.
Der Antragserwerb kann je nach Einzelfall auf einem Rechtsanspruch beruhen oder aber im Ermessen der Einbürgerungsbehörde liegen.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie im Staatsangehörigkeitsgesetz.
Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung und die einzureichenden Unterlagen können erst nach Erörterung des Einzelfalles mit der zuständigen Behörde verbindlich genannt werden.
Informationen und Beratung erhalten Sie von den Ansprechpartnern.
Informationen bietet auch der folgende Link des Regierungspräsidiums Gießen: http://www.rp-giessen.hessen.de/irj/RPGIE_Internet?cid=dfb9ade2e4ad4ff068bcdd30c95ef3b5
Zuständige Behörden für die Antragsentgegennahme: Im Regelfall sind Anträge auf Einbürgerung bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.
Ausnahme: Für Antragsteller aus den Kommunen Allendorf/Lda., Fernwald und Rabenau ist der Landkreis Gießen zuständig.
Von der zuständigen Behörde erhalten Sie auch die Antragsformulare.
Entscheidungen zu allen Anträgen trifft das Regierungspräsidium Gießen.
Vorsprachen bei dem Landkreis Gießen bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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| Abteilung: | Staatsangehörigkeitsbehörde und Einbürgerungen Ausländer- und Personenstandswesen (FD) |








