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Dienstleistung: Saisonkennzeichen

Beschreibung: Saisonkennzeichen neu:

Bei Zulassung eines Fahrzeuges kann auf der Deckungskarte (Versicherungsbestätigung nach § 23 FZV) im Feld für den Saisonzeitraum der Anfangsmonat und der Endmonat eingetragen werden, z. B. 03 - 10 würde bedeuten, dassdie Saison am ersten Märztag beginnen, und am letzten Oktobertag enden würde


Unterlagen: Umstellung auf Saisonkennzeichen: Eine bestehende Zulassung kann auf Saison umgestellt werden. Um die Umstellung durchzuführen werden folgende Unterlagen benötigt:

Zulassung durch den Besitzer:
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB Nr.) nach § 23 FZV
  • gültiger geänderter Personalausweis oder Reisepass incl. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • alte Kennzeichenschilder
Zulassung durch eine andere Person:
  • Unterlagen wie bei Zulassung durch Besitzer
außerdem:
  • Vollmacht
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass


Abteilung: Kfz. Zulassungsbehörde Klein-Linden, Bachweg 9
Kfz. Zulassungsbehörde Laubach (Außenstelle)