Kreisfrauenbüro |
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Aufgaben:
Wir beziehen Stellung und mischen uns ein:
Seit 1992 schreiben die Hessische Landkreisordnung (§ 4a HKO) und die Hessische Gemeindeordnung (§ 4b HGO) vor: "Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch Aufgabe der Geminde. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbaren Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen." Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) regelt seit 1994 die Bestellung von verwaltungsinternen Frauenbeauftragten und die Aufstellung von Frauenförderungsplänen im gesamten öffentlichen Dienst Hessens. Liste Mitarbeiter/Innen |
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Frauenbüro |
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Themenüberblick
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