Themenüberblick

   Kreisfrauenbüro

Aufgaben:

Logo Frauenbüro neu

 

  • vertritt die Interessen von Frauen und Mädchen im kommunalen Bereich
  • ist eine Anlaufstelle für
    • Bürgerinnen in Gemeinden und Landkreisen
    • weibliche Beschäftigte in der Verwaltung
    • Anregungen, Fragestellung und Probleme
  • unterstützt Frauenprojekte
  • bezieht Stellung zu frauenpolitischen Themen
  • ist kommunale Servicestelle für Frauenfragen und -politik
  • stellt Öffentlichkeit her für frauenpolitische Themen
Schwerpunkte:
  • Vereinbarkeit: Beruf und Familie
  • Verbesserung der Kinderbetreuungsmöglichkeit
  • Beratung, Hilfe und Information für Mädchen und Frauen
  • Erwerbsmöglichkeiten für Frauen
  • Gewalt gegen Mädchen und Frauen
  • Ausbau geschlechtergerechter Jugendarbeit
Das Kreisfrauenbüro - Ihre Frauenbeauftragte - vertritt die Interessen von Frauen und Mädchen im Landkreis

Wir beziehen Stellung und mischen uns ein:
  • bei aktuellen politischen Fragestellungen
  • bei der Entwicklung von Konzepten, Projekten und Planungen zur systematischen Gleichstellungspolitik
  • bei der Hinterfragung bestehender Strukturen
Wir setzen uns ein:
  • für einen gleichberechtigten Lebensalltag im Landkreis
  • für die Chancengleichheit im Beruf
  • für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • die geschlechtspezifische Betrachtung aller Lebensphasen
Wir bieten:
  • das Einbringen der Anliegen von Frauen in die politischen Gremien
  • Öffentlichkeit für frauenpolitische Themen
  • Initiierung und Unterstützung von Fraueneinrichtungen
  • Zusammenarbeit mit den Kolleginnen/Kollegen der Verwaltung und vielen Einrichtungen im Landkreis
  • Informationen
  • individuelle Beratung und Hilfe
  • Workshops, Vorträge, Bildungsveranstaltungen u.m.

Seit 1992 schreiben die Hessische Landkreisordnung (§ 4a HKO) und die Hessische Gemeindeordnung (§ 4b HGO) vor:

"Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch Aufgabe der Geminde. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbaren Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen."


Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) regelt seit 1994 die Bestellung von verwaltungsinternen Frauenbeauftragten und die Aufstellung von Frauenförderungsplänen im gesamten öffentlichen Dienst Hessens.


Liste Mitarbeiter/Innen

   Frauenbüro

Link zur Internetseite der Hessischen kommunalen Frauenbüros

Aufgaben:

  Anschrift:

Riversplatz 1-9

35394 Gießen



Telefon:



E-Mail:


Fax:
0641/9390-1438

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitags bis 12.30 Uhr


Beratungstermine nach Vereinbarung



Ansprechpartner
Dienstleistungen
Weitere Dokumente