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Dienstleistungen

Dienstleistung: Ersatzausfertigung eines Kartenführerscheins nach Verlust

Unterlagen:  
  • Antragsvordruck (ist erhältlich und auszufüllen bei der Fahrerlaubnisbehörde)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild in der Größe 35 x 45 mm
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (falls die Fahrerlaubnis nicht vom Landrat Gießen erteilt wurde)
Inhaber einer nach altem Recht erteilten Fahrerlaubnis für Lkw (Klasse 3); die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder demnächst vollenden werden, müssen für die Beibehaltung der Fahrberechtigung zusätzlich vorlegen:
  • ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5 Ziffer 1 FeV
  • augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV
Inhaber einer nach altem Recht erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 (bis 7,5 t zzG) können im Rahmen der Umstellung die Fahrerlaubnis der Klasse T beantragen. Für die Erteilung dieser Fahrerlaubnisklasse ist der Nachweis vorzulegen, dass man in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist oder Inhaber eines solchen Betriebes ist.

Gebühren: Ersatz nach Verlust mit Erklärung an Eides Statt: 49,30 €
Ersatz nach Diebstahl: 39,90 €
(Bei Expressbestellung zusätzlich 15,60 €)


Abteilung: Kfz.-Fahrerlaubnisbehörde Laubach (Außenstelle)
Kfz.-Fahrerlaubnisbehörde Klein-Linden, Bachweg 9

Formulare: Antrag Umtausch/Ersatz/Verlaengerung (58kb)

 

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