Themenüberblick
Sie befinden sich hier: Home / Aktuelles / News

   Blauzungenkrankheit weitet sich aus - Hessen komplett in der 20 km-Gefährdungszone

Aufgrund der sich ausweitenden Blauzungenkrankheit liegt seit dem 4. September das gesamte Landesgebiet von Hessen in der 20 km-Blauzungengefährdungszone.


Zurzeit gibt es auch im Landkreis Gießen sehr viele Blauzungenkrankheitsfällen. Oftmals führt das zum Verenden der betroffenen Tiere. Die Tierseuchenkasse gewährt eine Härtebeihilfe, wenn die Schätzung der Tiere durch einen Amtstierarzt vorgenommen wurde. Deshalb ist es notwendig, dass die betroffenen Tierhalter die Schätzung durch das Veterinäramt abwarten bevor die Tierkörperbeseitigungsanstalt angefordert wird um die Tiere zu entsorgen. Aufgrund der Häufung der Todesfälle ist es notwendig die Meldung über das Verenden so schnell wie möglich an das Veterinäramt weiterzuleiten da die verendeten Tiere nicht unmittelbar am Tag der Meldung durch das Veterinäramt in Augenschein genommen werden können. Zur Erleichterung der zu erfassenden Daten kann die Meldung auch per Fax über das Formular „Meldung – klinischer Verdacht Blauzungenkrankheit“ erfolgen. In jedem neu betroffenen Verdachtsbestand muss mindestens ein klinisch erkranktes Tier über eine Blutuntersuchung auf das Blauzungenvirus untersucht werden. Es ist nicht erforderlich jedes kranke Tier eines Bestandes zu untersuchen. Bei verstorbenen Tieren mit Symptomen der Blauzungenkrankheit aus bereits bekannten Blauzungenausbruchsbeständen wir die Härtebeihilfe auch ohne labordiagnostischen Einzeltierbefund gezahlt, wenn eine amtstierärztliche Begutachtung der betroffenen Tiere für ein Blauzungengeschehen spricht.

 

 

Weitere Informationen: