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Warum E-Card?

 

52 Prozent der ehrenamtlichen Tätigen wünschen sich mehr Anerkennung ihres häufig sehr großen Engagements. Neben einer Reihe von Würdigungen und Auszeichnungen wurde jetzt ein neues, ganz besonderes Instrument der Wertschätzung geschaffen: Die hessische Ehrenamts-Card.

 

 

Wer kann die Ehrenamts-Card - kurz E-Card genannt - bekommen?

 

Der Landkreis Gießen beteiligt sich an der Initiative Ehrenamts-Card, deshalb können BürgerInnen unseres Landkreises* eine E-Card erhalten, die:

  • sich seit drei Jahren oder seit Beginn / Gründung einer Initiative / eines Vereins durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche freiwillig und ehrenamtlich für das Gemeinwohl  engagieren
  • und dafür keine Aufwandsentschädigung (Pauschalen und Sitzungsgelder) bekommen. Ein reiner Auslagenersatz (für Fahrtkosten, Telefonate, Porto etc.) gilt nicht als Aufwandsentschädigung.

* Personen, mit Wohnsitz in der Universitätsstadt Gießen wenden sich an die dortige Stadtverwaltung.