Dienstleistungen
Dienstleistung:
Altersrente ab dem 60. Lebensjahr für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige
Beschreibung:
Beratung und Antragsaufnahme der Rente ab dem 60 Lebensjahr wegen Schwerbehinderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
Unterlagen:
Ein aktueller Versicherungsverlauf/Rentenauskunft. Diesen erhalten Sie bei der nächsten Auskunft und Beratungsstelle ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass, Nachweis Schwerbehinderung Nachweis über Leistungsgewährung Erstattungsberechtigter Träger ( Arbeitsamt, Sozialamt), Letzte Rentenanpassungsmitteilung oder Rentenbescheid
Gebühren:
keine
Hinweise:
Das 60. Lebensjahr muss vollendet sein, bei Beginn der Rente muss der Versicherte als schwerbehinderter (d.h. ein Grad der Behinderung von mindestens 50 %) anerkannt sein, oder bei Beginn der Rente berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht sein. (Sie sind bereits Bezieher einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit), die Wartezeit von 35 Jahren muss erfüllt sein und vor Vollendung des 65. Lebensjahres werden bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten
Abteilung:
Versicherungsamt
| Dienstleistung: | Altersrente ab dem 60. Lebensjahr für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige |
| Beschreibung: | Beratung und Antragsaufnahme der Rente ab dem 60 Lebensjahr wegen Schwerbehinderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit |
| Unterlagen: | |
| Gebühren: | keine |
| Hinweise: | |
| Abteilung: | Versicherungsamt |








