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Dienstleistung: Altersrente ab dem 60. Lebensjahr für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige

Beschreibung: Beratung und Antragsaufnahme der Rente ab dem 60 Lebensjahr wegen Schwerbehinderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

Unterlagen:
  • Ein aktueller Versicherungsverlauf/Rentenauskunft. Diesen erhalten Sie bei der nächsten Auskunft und Beratungsstelle ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass,
  • Nachweis Schwerbehinderung
  • Nachweis über Leistungsgewährung Erstattungsberechtigter Träger ( Arbeitsamt, Sozialamt),
  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung oder Rentenbescheid


  • Gebühren: keine

    Hinweise:
  • Das 60. Lebensjahr muss vollendet sein,
  • bei Beginn der Rente muss der Versicherte als schwerbehinderter (d.h. ein Grad der Behinderung von mindestens 50 %) anerkannt sein, oder
  • bei Beginn der Rente berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht sein. (Sie sind bereits Bezieher einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit),
  • die Wartezeit von 35 Jahren muss erfüllt sein und
  • vor Vollendung des 65. Lebensjahres werden bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten


  • Abteilung: Versicherungsamt

     

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