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  Veterinärwesen

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Rodheimer Str. 33
35398 Gießen
Telefon: 0641/96614-0
E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de

 

 

Tierseuchenbekämpfung

Formblätter zur Anzeige von Tierhaltungen

Bei Bestandsmeldungen ist immer das Formblatt "Allgemeine Bestandsanzeige" und jeweils ein Formblatt für die gemeldete Tierart auszufüllen.

Die ausgefüllten Formblätter sind per Post an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Rodheimer Str. 33 in 35398 Gießen oder per Fax an 0641-9661414 zu senden.

 

Weitere Adressen, die im Rahmen der Bestandserfassung wichtig sind:

Entgeltvereinbarung für amtliche Blutprobenentnahmen und Impfungen (Gültigkeit: 2008-2012)

Die Landestierärztekammer Hessen, die Hessiche Tierseuchenkasse, der Hessische Bauernverband, der Landesverband des Bundsverbandes der praktiziernden Tierärzte sowie der Hessische Städtetag und der Hessiche Landkreistag haben sich im Herbst 2007 auf eine Entgeltvereinbarung geeinigt, die im Rahmen der Bekämpfung von Tierkrankheiten durch das Land Hessen, die Veterinärbehörden oder die Hessiche Tierseuchenkasse veranlasst werden. Die Entgeltsätze verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


weitere Informationen zur Entgeltvereinbarung

Rinderhaltungen

Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV)

Schaf- und Ziegenhaltungen

Blauzungen-Krankheit:

Seit dem 15. Januar 2008 liegt das gesamte Bundesgebiet in der Sperrzone. Tierverbringungen sind ohne Genehmigungen innerhalb der Sperrzone erlaubt. Die Tiere dürfen am Tag des Verbringens keine Krankheitszeichen zeigen, ansonsten gibt es keine weiteren Auflagen. Verbringungen ins Ausland unterliegen zum größten Teil anderen Bestimmungen. Dies sollten frühzeitig beim Veterinäramt erfragt werden.

Seit 1. Januar 2010 ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. Für Schaf- und Ziegenhalter gibt es über die Tierseuchenkasse die Möglichkeit noch kostenfrei Impfstoff aus dem Jahr 2009 zu beziehen, der noch bis Ende März 2010 eingesetzt werden darf. Auf der Homepage der Landestierärztekammer Hessen gibt es weitere Information zur bis Ende März 2010  laufenden Impfkampagne bei Schafen und Ziegen (http://www.ltk-hessen.de/info_service/blauzunge_start.htm).
Kostenpflichtiger Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit kann grundsätzlich über den Hoftierarzt bezogen werden. Es gibt mittlerweile zwei zugelassene Blauzungenimpfstoffe in Deutschland.
Bei Tierverbringungen in freie Gebiete ist es weiterhin erforderlich, dass Rinder, Schafe und Ziegen unter einem wirksamene Blauzungenimpfschutz stehen. Dies gilt zum Teil auch bei Schauen und Viehmärkten, die in Deutschland abgehalten werden. Die Impfung ist dem Veterinäramt innerhalb von 7 Tagen durch den Tierhalter anzuzeigen. Für die Erstellung von Veterinärzeugnissen durch das Veterinäramt muss die Impfung der Tiere vom Tierhalter nachgewiesen werden.

Schweinehaltungen

Wildschweinpest

Aufgrund der unverändert hohen Gefährdungslage in Hinblick auf das Auftreten von Klassischer Schweinepest bei Schwarzwild in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird in Hessen das verstärkte Wildschweinepestmonitoring weitergeführt. In den Gemeinden Biebertal, Wettenberg, Lollar, Gießen, Linden, Pohlheim, Langgöns und Heuchelheim verlängert sich deshalb bis zum 30.06.2010 die Pflicht alle erlegten Wildschweine auf Schweinepest untersuchen zu lassen. Darüber hinaus gilt weiterhin für den gesamten Landkreis Gießen eine Meldeverpflichtungen von auffälligen Wildschweinen beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

Fischseuchenverordnung

Die neue Fischseuchenverordnung vom 24. November 2008 (BGBl. I S. 2315) schreibt vor, dass fischhaltende Betriebe bis spätestens zum 28.05.2009 unter bestimmten Voraussetzungen vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter Erteilung einer Registriernummer genehmigt oder registriert werden müssen. Fischhalter sollten deshalb bis zum 4. Mai 2009 dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Gießen einen Antrag auf Genehmigung / Registrierung und das ausgefüllte vierseitige Formblatt zur Datenerfassung zur Genehmigung / Registrierung von Aquakulturbetrieben in Hessen zusenden. Die Ausfüllhinweise zum Formblatt zur Datenerfassung geben Hilfestellung beim Ausfüllen. Anhand des Formblattes kann das Veterinäramt entscheiden, ob ein Betrieb registrier- oder genehmigungspflichtig ist. Weitere Informationen können dem Infoschreiben zur Fischseuchenverordnung oder der Übersicht zum Geltungsbereich der Fischseuchenverordnung für Aquakulturen entnommen werden. Ein Info-Brief wurde an die Fischhalter versandt.

Entschädigungen und Beihilfen

Reisen mit Heimtieren

Verbraucherschutz –Lebensmittelüberwachung:

Lebensmittelüberwachung

Formulare

Fleischhygiene

Wildbrethygiene

Erzeugererklärung zur Lebensmittelsicherheit

Seit dem 1. Januar 2010 muss die „Information zur Lebensmittelkette“ (Link zur anhängenden pdf-Datei) bei der Anlieferung von Schlachttieren für alle Tierarten vorliegen.

 

Der Schlachtvieherzeuger hat nach dem Futtermittel- und Lebensmittelhygienerecht der EU zu gewährleisten, dass von seinem Schlachtvieh keine gesundheitliche Gefahr für den Konsumenten ausgeht. Dies muss er mit der „Information zur Lebensmittelkette“ (bisweilen auch „Information zur Lebensmittelsicherheit“ oder „Erzeugererklärung“ genannt) unterschriftlich bestätigen und damit nachweislich Verantwortung übernehmen.

 

Die Verpflichtung zur „Erzeugererklärung“ wurde schrittweise für die verschiedenen Tierarten eingeführt:

  • seit 01.01.2006 bei Geflügel
  • seit 01.01.2008 bei Schweinen
  • seit 01.01.2009 bei Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel) und Kälbern
  • seit 01.01.2010 bei Rindern, Schafen und Ziegen