Kreissausschuss beschließt Empfängnisverhütungsfonds
Der Landkreis Gießen hat im Kreisausschuss den Beschluss gefasst, einen leistungsorientierten Zuwendungsvertrag mit dem Trägerverein Pro Familia Gießen e.V. zur Einrichtung eines Empfängnisverhütungsfonds abzuschließen.
Ziel des Fonds ist es, ungewollte Schwangerschaften und daraus gegebenenfalls resultierende Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern.
Landrat Willi Marx unterstützt die Einrichtung eines solchen Fonds in Form eines Zuwendungsvertrages und auch die Frauenkommission hat den Beschluss einstimmig befürwortet.
Der Zweck des Vertrages ist die Verwaltung eines Empfängnisverhütungsfonds für ALG-II- und Sozialhilfeempfängerinnen die von den Arbeitsmarktgesetzen SGB II und SGB XII betroffen sind und die Kosten für Verhütungsmittel ab dem 20. Lebensjahr nicht mehr erhalten.
Der Vertrag, der auf einen Beschluss des Kreistages zurückgeht und in der Frauenkommission unter der Leitung von Andreas Knaup inhaltlich vorbereitet wurde, ist am 15. September 2009 in Kraft getreten und gilt vorläufig ein Jahr lang. Der Landkreis Gießen stellt die Fondmittel in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung.








