Schneider: 2012 fördert Land Hessen behindertengerechte Wohnumbauten
Ansprechbehörde ist „Wohnbauförderung“
Auch im Jahre 2012 wird der behindertengerechte Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum durch das Land Hessen gefördert.
Das Land Hessen stellt auch für das kommende Jahr 2012 nach Mitteilung von Landrätin Anita Schneider Finanzmittel für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.
Eine entsprechende Nachricht des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ging dieser Tage bei Jürgen Schu, dem zuständigen Mitarbeiter der kreiseigenen Abteilung „Wohnbauförderung“ ein.
Damit der Landkreis Gießen für seinen Zuständigkeitsbereich einen entsprechenden Mittelbedarf fristgerecht beim zuständigen Ministerium anmelden könne, müssen nach Angaben von Schneider einzelne Maßnahmen, die noch nicht begonnen worden seien, bei Schu bis spätestens 30. November 2011 auf einem entsprechenden Vordruck angemeldet werden. Dabei sei die Dringlichkeit der Massnahme zu prüfen und die Frage zu beantworten, ob die geplante Baumassnahme auch mit Eigenmitteln finanziert werden könne.
Baumassnahmen zur Herrichtung und Einrichtung von Küchen und Bädern dürften dabei nicht sanierungs- oder modernisierungsbedingt sein, sondern in erster Linie Folge des behindertengerechten Umbaus.
Die Erweiterung bestehender Wohngebäude zur angemessenen Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderungen seien in dem Förderprogramm des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum nicht förderfähig. Ebenfalls nicht gefördert werden könnten in dem Zuschussprogramm die Kosten für den behindertengerechten Umbau in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie.
Das Förderprogramm stehe auch nicht für behindertengerechte Umbauten in Wohnungen, die fremdvermietet seien, zur Verfügung.
Landrätin Schneider rät Interessentinnen und Interessenten, sich zwecks Klärung noch offener Fragen mit Jürgen Schu von der Abteilung „Wohnbauförderung“ in der Kreisverwaltung Gießen, Riversplatz 1 – 9, Haus E, Zimmer E012 persönlich, telefonisch unter 06 41/93 90-14 43oder per E-Mail unter „juergen.schu@lkgi.de“, in Verbindung zu setzen.








