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Schneider wünscht sich fachlichen Austausch zum Hub-Rettungsfahrzeug in Pohlheim

In den vergangenen Tagen waren in verschiedenen heimischen Medien Texte zum Thema „Hub-Rettungsfahrzeug“ aus ver-schiedenen Blickwinkeln zu lesen. Diese Veröffentlichungen nimmt Landrätin Anita Schneider als Dezernentin für den Ret-tungsdienst zum Anlass, einige Richtigstellungen zu veröffentli-chen. Der Tenor ihrer Stellungnahme: „Es wurde im Landkreis keine Lex Pohlheim geprüft, sondern lediglich Fragen des überörtlichen Brandschutzes erörtert.“

 

Die Situation zum Hub-Rettungsfahrzeug in Pohlheim wurde, so präzisierte Landrätin Schneider, nicht aus Pohlheimer Sicht bewer-tet. Kreis-Brandinspektor (KBI) Mario Binsch, der als Beamter des Landkreises seine Aufgaben überparteiisch wahrnimmt, habe hierzu eine interne Stellungnahme zum überörtlichen Bedarf eines solchen Fahrzeuges aus fachlicher feuerwehrtechnischer Sicht der Kreisverwaltung vorgelegt. Diese Darlegung war danach Grundla-ge einer internen Erörterung im hauptamtlichen Kreisausschuss.

 

„Das diese Ausarbeitung, die einer internen Abstimmung dienen sollte, von der Kreiskoalition presseöffentlich verworfen wurde, ist schade, aber zu akzeptieren“, so Landrätin Schneider.

 

Festzustellen bleibe weiterhin, dass es im Ergebnis eine breite Zu-stimmung der Koalition zu den grundsätzlichen und fachlichen Überlegungen des KBI, die Einsatzfähigkeit der heimischen Weh-ren um ein zentrales Teleskopgelenkmastfahrzeug zu verstärken gebe. Es sei die Koalition, die jetzt hierzu anmerke dass aus Sicht des Landkreises noch einige grundsätzliche Fragen geklärt werden müssten. Jedoch nicht, wie in den Artikeln wiedergegeben, die des Kreisbrandinspektors.

 

Weiterhin müsse angemerkt werden, dass die Bewertung von KBI Binsch aus Sicht eines überörtlichen Bedarfs- und Entwicklungs-planes des Landkreises gegeben worden sei und nicht – wie seiner-seits notwendig – zum örtlichen Bedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Pohlheim. Deshalb könne man hier auch keinen Wider-spruch zur Stellungnahme des damaligen amtierenden KBI sehen. „Die Prüfung des Landkreises bezog sich allein auf die Frage, gibt es einen überörtlichen Bedarf beziehungsweise besteht ein überört-licher Brandschutzcharakter und ist vor diesem Hintergrund eine finanzielle Beteiligung möglich.“

 

Schneider hätte sich hierzu eine unaufgeregtere Diskussion ge-wünscht. Denn es ist durchaus nachvollziehbar, wenn man hierzu noch Gesprächsbedarf habe und eine breitere Erörterung auch mit den Kreiskommunen gewünscht werde. „Aus dieser Diskussion nehme ich mit“, so Landrätin Schneider, „dass weitere Entschei-dungen über Bezuschussungen des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen allgemeinen Hilfe erst nach der Verabschie-dung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes des Landkreises erfol-gen werden können.“