Landrätin Schneider begrüßt die gemeinsame Forderung der kommunalen Spitzenverbände in Hessen: Hände weg vom kommunalen Finanzausgleich!
In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der Hessische Landkreistag, der Hessische Städtetag und der Hessische Städte- und Gemeindebund den Griff in die kommunale Kasse als nicht hinnehmbar bezeichnet. Gemeint sind die ab dem Jahr 2011 beabsichtigten Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 400 Mio EUR.
„Die Lage für Landkreise und Kommunen ist mehr als ernst, dies zeigt auch dieser parteiübergreifende Hilferuf. Das Land muss diesen Hilferuf ernst nehmen, sonst werden wir schon sehr bald eine Situation haben, in der wir uns über die Gestaltung der Lebensverhältnisse vor Ort nur noch bedingt Gedanken machen müssen“, so Schneider. Und dies in einer Situation, in der wir uns über viele Herausforderungen Gedanken machen müssten, wie z. B. die Sicherung vergleichbarer Lebensverhältnisse im ländlichen Raum sowie die Chancen und Risiken des demografischen Wandels. Gerade aber die ländlichen Kommunen werden in besonderer Weise von der finanziellen Entwicklung betroffen sein, weil diese in einem besonderen Wettbewerb zu den Städten und Ballungszentren stehen.
„Als einen nicht mehr hinzunehmenden Zustand“, bezeichnet Schneider auch, dass das Land Hessen Kommunen zur Erfüllung staatlicher oder neuer kommunaler Aufgaben verpflichte, ohne die Mehrkosten zu übernehmen. Das Land sei jedoch nach dem Konnexitätsprinzip dazu verpflichtet, die Aufbringung der erforderlichen finanziellen Mittel zu regeln. Dies geschehe zurzeit, trotz entsprechender Erklärungen von Seiten des Hessischen Ministers Jürgen Banzer, im Bereich der Mindestverordnung für Kindertagesstätten nicht. So sind die Personalmehrkosten für die Umsetzung des neuen Personalschlüssels in den Kindertagesstätten der Kommunen zu übernehmen. Diese werden notwendig durch die Anhebung der Mindestausstattung von 1,5 auf 1,75 Stellen je Kindergarten-Gruppe. Für nicht hinnehmbar hält Schneider an dieser Stelle auch Vorschläge, die die Kosten für die Mindestausstattung in den Kindertagesstätten mit den beabsichtigten Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich verrechnen wollen. „Wir brauchen eine Neuaufstellung des kommunalen Finanzausgleichs aber keine „Kuhhändel“, so Schneider abschließend.








