Robusttiere brauchen im Winter Fürsorge
Freilandhaltung von Pferden, Rindern und Schafen im Winter möglich – Fricke: Fürsorgepflicht beachten – bei Missachtung Ahndung
Pferde, Rinder und Schafe gelten als Robusttiere, die man auch im Winter im Freien halten kann. Doch trotz all dieser Robustheit brauchen die Tiere in der kalten Jahreszeit die Fürsorge der Menschen. Darauf weist der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Siegfried Fricke als zuständiger Dezernent für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen hin.
Generell ist das Halten besagter Robusttiere im Freien auch im Winter zulässig. Dazu gilt es allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen. Ein ausreichend großer Unterstand, der an drei Seiten geschlossen ist, gibt den Tieren die Möglichkeit, sich vor Regen, Kälte und Wind zu schützen. Zudem haben die Tierhalter dafür zu sorgen, dass auf den Koppeln immer frisches Wasser und ausreichende Mengen an Futter vorhanden ist. Letzteres sollte an einer trockenen Stelle für die Tiere zugänglich sein. Und bei der Wasserstelle ist darauf zu achten, dass das Nass auch bei Frost für die Tiere erreichbar ist.
Dr. Schünemann erläuterte ergänzend, dass mit dem Begriff ´Robusttiere´ oft falsche Vorstellungen verbunden würden. Selbst Island-Ponys, Norweger und Fjordpferde sowie Schottische Hochlandrinder brauchen eine menschliche Fürsorge im Winter. Wer diese Fürsorge missachtet handelt tierschutzwidrig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz haben die gesetzliche Verpflichtung, Missstände zu ahnden.








