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Dienstleistungen

Dienstleistung: Begleitetes Fahren ab 17

Beschreibung:

Ab dem 01. Oktober 2006 kann nun auch in Hessen das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen B und BE mit 17 Jahren in Beleitung eines erfahrenen Verkehrsteilnehmers beantragt werden.

Frühestens mit 16 1/2 Jahren kann sich der/die Jugendliche bei der Fahrschule anmelden und bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich den Antrag stellen.

 

Die wichtigsten Informationen zum begleiteten Fahren ab 17 in Hessen.

 

Damit die Begleitung reibungslos funktioniert, wird dem/der Jugendlichen und jeder Begleitperson dringend empfohlen, an einer Vorbereitungsveranstaltung teilzunehmen.

 

Informationen, wann der nächste Kurs stattfindet, erteilen die Fahrschulen.



Unterlagen:
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Fahrschulstempel
  • Antrag auf Teilnahme am Fahranfängermodell "Begleitetes Fahren ab 17"
  • Beiblatt für jede Begleitperson (mind. 30 Jahre alt, 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis, nicht mehr als 3 Punkte)
  • vollständige Kopie des Führerscheines der Begleitperson
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • neues biometrisches Passbild in der Größe 35 x 45 mm
  • Nachweis Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Sehtestbescheinigung
  • Karteikartenabschrift wenn eine andere Behörde eine Fahrerlaubnis erteilt hat


Gebühren:
  • 60,50 € bei einer Begleitperson
  • 08,40 € zusätzlich für jede weitere Begleitperson

 



Abteilung: Kfz.-Fahrerlaubnisbehörde Laubach (Außenstelle)
Kfz.-Fahrerlaubnisbehörde Klein-Linden, Bachweg 9

Ansprechpartner: Info, Fahrerlaubniswesen

Antrag Ersterteilung (67kb)
Antrag BF ab 17 (2011) (20kb)
Beiblatt Begleitperson (2011) (25kb)
Informationsblatt Vorbereitungsveranstaltung (18kb)

 

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