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Kreis versteigert Pfandsachen erfolgreich im Internet

Arbeitstagung Stadt- und Gemeinden

Beschäftigte der Kreiskasse und der Stadt- und Gemeindekassen tauschten sich bei erster Arbeitstagung in den „Rivers“ aus – Oßwald: Interkommunale Zusammenarbeit läuft hier bereits sehr gut – beachtliche Erfolge

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreiskasse Gießen sowie der Stadt- und Gemeindekassen des Landkreises haben sich kürzlich erstmals in den Räumen der Kreisverwaltung zu ihrer vierten Arbeitstagung zum Thema Vollstreckungsverfahren getroffen. Auf der Tagesordnung standen Vorträge und Referate zu rechtlichen Neuerungen, der Informations- und Erfahrungsaustausch sowie eine Präsentation der erlangten Erfolge. Udo Liebich als verantwortlicher Sachgebietsleiter der Vollstreckungsstelle beim Landkreis begrüßte die Teilnehmer. Er unterstrich dabei, dass die Treffen nach der Einführung der Doppik jetzt wieder regelmäßig einmal pro Jahr stattfinden werden. „Bei der Zwangsvollstreckung ist ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen Städten und Gemeinden und dem Landkreis zur Optimierung der Einahmen wichtig“, erklärte Liebich.


Der Erste Kreisbeigeordnete (EKB) Dirk Oßwald begrüßte die Teilnehmer in den Räumen am Riversplatz. Er lobte in seiner kurzen Ansprache die Gemeinschaftsarbeit zwischen den Stadt- und Gemeindekassen sowie dem Landkreis beim Vollstreckungsverfahren.

 

„Die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollstreckungsstelle beim Landkreis Gießen biete für alle Kommunen eine hohe Kompetenz auf unterschiedlichen Rechtsgebieten.  Die hervorragenden Ergebnisse verdeutlichen, dass diese Form der interkommunalen Zusammenarbeit sehr gut funktioniert. Und für beide Seiten Vorteile bietet“, erklärte Oßwald wörtlich.

 

Die Vollstreckungsstelle beim Landkreis Gießen bietet für alle Städte und Gemeinden des Landkreises die Durchführung der Zwangsversteigerung als Dienstleistung gegen Zahlung einer Gebühr an. Dabei übernehmen die Stadt und Gemeindekassen das Vorverfahren mit Bescheiderteilung und Mahnung. „Die Vollstreckungsstelle kann aber nur gute Ergebnisse erzielen, wenn im Vorfeld ordnungsgemäße Arbeit im Inkasso- und Mahnverfahren geleistet worden ist“, merkt der zuständige Sachgebietsleiter an.  Er führt weiter aus, dass derartige Arbeitstagungen für die Zusammenarbeit der Kreisverwaltung mit den Stadt- und Gemeindekasse von großer Bedeutung seien.

 

Im letzten Jahr hat die Vollstreckungsstelle des Landkreises eine Zahlungsquote von rund 80% erreicht. Das bedeutet, dass die Gläubiger in rund 80 % der Fälle ihr Geld bekommen haben. Zu den Gläubigern zählen beispielsweise die Kreisgemeinden, die GEZ, andere Städte und Gemeinden sowie Kreisverwaltungen und die Industrie und Handelskammer.

 

Die Versteigerung der gepfändeten Gegenstände erfolgt bei der Vollstreckungsstelle des  Landkreis Gießen zeitgemäß im Internet. Unter www.zoll-auktion.de sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen mitzusteigern Im letzten Jahr haben wir 130 Auktionen abgewickelt“, erklärt Liebich abschließend, „dabei erzielten wird Einnahmen von rund 125.000 € und lagen damit im Schnitt um 36% über dem ermittelten Schätzwerten für die Gegenstände.“

 

Bildunterschrift:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt- und Gemeindekasse sowie des Landkreises Gießen anlässlich einer Arbeitstagung in den Räumen der Kreisverwaltung am Riversplatz