KA bestimmte 4 Mitglieder für Trägerversammlung „Jobcenter Gießen“
Nach Mitteilung der Hauptamtlichen Kreisbeigeordneten (HKB) Dr. Christiane Schmahl hat der Kreisdausschuss (KA) in seiner jüngsten Sitzung (04-07-2011) folgenden Beschluss gefasst: „Der Landkreis Gießen als kommunaler Träger der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfsberechtigte nach dem SGB II entsendet vier Vertreterinnen und Vertreter in die Trägerversammlung ‚Jobcenter Gießen’“ Das Jobcenter Gießen wird von der Agentur für Arbeit und der Kreisverwaltung getragen.
Gemäss § 44 c I SGB II ist die Trägerversammlung je hälftig durch Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers besetzt. Im Zusammenhang mit der beschriebenen Aushandlung und Formulierung des Kooperationsvertrages haben sich Kreisverwaltung und Arbeitsagentur bei der Anzahl der zu Entsendenden auf vier Mitglieder festgelegt. Den Vorsitz der Trägerversammlung hatte nach Angaben von Dr. Schmahl der Landkreis übernommen, und Landrätin Schneider wurde bereits in der Sitzung der Trägerversammlung am 28. Januar 20112 zur Vorsitzenden gewählt.
Seit dem 1. Januar 2005 ist das Gesetz „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in Kraft. Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) wurden die bisherigen Systeme „Arbeitslosenhilfe“ und „Sozialhilfe für Erwerbsfähige“ zu einer einheitlichen „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ zusammen geführt. Vor Ort sorgen die meist aus Kommunen und Bundesagentur für Arbeit gebildeten gemeinsamen Einrichtungen als Jobcenter für die Umsetzung des neuen Gesetzes.
Das Jobcenter Gießen betreut und vermittelt Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II im Landkreis Gießen und gewährt Leistungen nach dem SGB II. Zugleich ist das Jobcenter Ansprechpartner für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Meldung offener Stellen, Prüfung möglicher Einstellungshilfen sowie zeitnaher und passgenauer Vermittlung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber.
Nach der am Montag getroffenen Feststellung sind Landrätin Schneider, EKB Oßwald, HKB Dr. Schmahl und der ehrenamtliche KB Haas zu kommunalen Mitgliedern der Trägerversammlung bestimmt worden.








