Vorbeugender Brandschutz soll sich demnächst stärker selbst finanzieren
Vielfach durchgeführte Fachberatungen sollen nun berechnet werden. Kreisausschuss bringt eine entsprechende Satzungsänderung auf den Weg.
Gießen. Die beiden Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz des Landkreises Gießen leisten fast täglich Aufklärung in Sachen Brand- und Gefahrenvermeidung. Neben den vorgeschriebenen Gefahrenverhütungsschauen in Gewerbebetrieben und öffentlichen Gebäuden geben sie auch fachtechnische Stellungnahmen für Bauvorhaben ab. Allerdings konnten sie diese zusätzlichen Dienste nicht immer in Rechnung stellen, weil dazu die entsprechende Satzung fehlte. Der Kreisausschuss möchte dies nun verändern und legt zum nächsten Kreistag eine erweiterte Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz zur Beschlussfassung vor.
Demnach werden zum einen die Gebühren für Begehungen, bei denen überprüft wird, ob die vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen bestimmter Gebäude eingehalten werden, den tatsächlich anfallenden Kosten angepasst. Zum anderen sollen Gebühren erhoben werden können, wenn die Experten in Sachen Brandvermeidung im Vorfeld eines Baugenehmigungsverfahrens Architekten und Bauherren zu Auflagen und Einschränkungen im Sinne des Brandschutzes beraten. Solche Besprechungen konnten bislang nicht in Rechnung gestellt werden und waren daher kostenlos.
Die Gebühren für diese Prüfung von Flucht-, Rettungs-, und Feuerwehrplänen oder Brandschutzordnungen außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens würden sich gemäß der jüngst entwickelten Satzung je nach Umfang auf 75 bis 225 Euro belaufen. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird die notwendige Prüfung der Brandschutzauflagen im Zuge der fälligen Bauaufsichtsgebühr in Rechnung gestellt. Das wird sich auch mit der neuen Satzung nicht ändern.
„Mit der neuen Satzung können wir die Kosten im vorbeugenden Brandschutz annähernd decken“, sagte Landrätin Anita Schneider und verwies auf das erklärte Ziel, den vorbeugenden Brandschutz im Landkreis Gießen weiter auszubauen. Dank Einnahmen durch die neue Gebührensatzung ist es dem Landkreis möglich, zwei zusätzliche Sachverständigenstellen zu schaffen und somit der Forderungen des Regierungspräsidiums (RP) nach regelmäßigen Kontrollen der zahlreichen Objekte nachzukommen. Bislang waren die beiden ausgebildeten Sachverständigen des Landkreises nämlich mit dieser Pflichtaufgabe mehr als ausgelastet. Weil die Aufträge nicht alle erledigt werden konnten, hatte das Regierungspräsidium bereits gemahnt.
„Allerdings steht die Personalkostenauflage des RP im direkten Widerspruch zu der Aufforderung, die Pflichtaufgaben zu erfüllen“, macht Landrätin Anita Schneider das Dilemma deutlich: „Auf der einen Seite brauchen wir mehr Personal, um die Aufträge des RP erfüllen zu können, auf der anderen Seite können wir keine weiteren Mitarbeiter für die Gefahrenverhütungsschauen einstellen, weil das RP uns Sparauflagen auferlegt hat.“ Die neue Satzung für den vorbeugenden Brandschutz schafft einen Ausweg, da freiwillige Serviceleistungen demnächst annährend kostendeckend abgerechnet werden sollen. Mit den so finanzierten zusätzlichen Sachverständigen soll der Stau an pflichtgemäßen Gefahrenverhütungsschauen in der nächsten Zeit abgearbeitet werden.








