Hainbuch-Hecke in Buseck auf Stock gesetzt
Die Anfrage von Volker Böhm aus der Kreisredaktion des „Gießener Anzeigers“ zur Beschneidung der Hainbuchen-Hecke auf dem Gelände der Hofburg-Schule in Buseck-Alten-Buseck beantwortet Kreis-Pressesprecher Karl-Michael Stöppler wie folgt:
Hainbuch-Hecke in Buseck auf Stock gesetzt
Auf dem Gelände der „Hofburg-Schule“, es handelt sich dabei um eine Grundschule im Ortsteil Alten-Buseck der Grossgemeinde Buseck, befindet sich eine Hainbuchen-Hecke. Der Fachdienst „Schulen“ der Kreisverwaltung Gießen hatte kürzlich einen Gärtner damit beauftragt, das mittlerweile auf annähernd drei Meter in die Höhe gewachsene Geäst zu beschneiden. Auch wenn es für in der Nähe der Schule wohnende Busecker oder deren Gäste, die das Gehölz in den vergangenen Jahren haben wachsen sehen, auf den ersten Blick unerklärlich erscheinen mag, ist der Rückschnitt aus naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten nach Mitteilung von Kreis-Pressesprecher Karl-Michael Stöppler unbedenklich. Auch aus baurechtlichen Gesichtspunkten sprach nichts gegen die Reduzierung der Hecke.
Nach § 39, Absatz 5 des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es erlaubt, vom 1. Oktober bis zum 28. Februar Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Hölzer zurückzuschneiden. Dessen ungeachtet ist es auch kein Eingriff nach § 14 BNatSchG, weil keine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes vorliegt.
Gemäss der fachlichen Sprache wurde die Hecke „auf den Stock gesetzt“ Gemeint ist damit, dass die Hainbuch-Hecke stark beschnitten worden ist. Ziel der Massnahme war es, eine dichtere Hecke durch den Wiederaustrieb im kommenden Frühjahr zu ermöglichen.








