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Auch Robusttiere brauchen im Winter Fürsorge

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Noch sind die Wiesen grün, aber frostig ist es schon und der erste Schnee kommt garantiert: Auch Robusttiere wie dieses hier benötigen einen Unterstand und eine Versorgung mit frischem Wasser und Futter. Darauf weist das Veterinäramt des Landkreises hin. Bild: Landkreis Gießen

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Landkreis Gießen. Nicht alle treibt es bei frostigen Temperaturen in die warmen Räume. Schafe, Rinder und auch Pferde sind sogenannte Robusttiere, die auch während der Winterzeit im Freien gehalten werden können. „Bei aller Unempfindlichkeit brauchen diese Tiere aber auch die Fürsorge des Menschen.“ Darauf weist der Arzt Dr. Dieter Schünemann vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zusammen mit dem zuständigen Ersten Kreisbeigeordneten Dirk Oßwald in einer Pressemitteilung des Landkreises Gießen hin.

 

Sie sind nicht die Regel, gehören aber zum winterlichen Landschaftsbild: Eingezäunte Pferde mit dampfendem Atem aus den Nüstern oder durch Schnee stapfende Galloway-Rinder. „Grundsätzlich ist das Halten entsprechender Robusttiere im Freien auch in der kalten Jahreszeit zulässig“, sagt Dr. Dieter Schünemann. Allerdings bedarf es einiger Voraussetzungen. Hierzu gehört ein ausreichend großer Unterstand, der an drei Seiten geschlossen ist und dabei sauber und trocken gehalten werden muss. Auch ein natürlicher Witterungsschutz könne diese Funktion erfüllen, etwa durch einen Baum- oder Heckenbestand, wobei die zuvor genannten Anforderungen an einen Unterstand sichergestellt sein müssten. „Ist das der Fall, gibt das den Tieren die Möglichkeit, sich vor Regen, Kälte und Wind zu schützen“, sagt er weiter.

 

Darüber hinaus hätten die Tierhalter dafür Sorge zu tragen, dass auf den Koppeln immer frisches Wasser und ausreichend Futter vorhanden sei. „Dieses sollte an einer trockenen Stelle ausgebracht werden“, erläutert der Amtsarzt, „und bei der Wasserstelle ist bei Frost darauf zu achten, dass sie zugänglich ist.“

 

Mit dem Begriff Robusttiere würden oft falsche Vorstellungen verbunden, erläutert Dr. Dieter Schünemann. „Selbst Island-Ponys, Norweger, Fjordpferde oder Schottische Hochland-Rinder brauchen Schutz und einen Unterstand.“ Es komme immer wieder vor, dass das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Fällen von Missachtung einer tiergerechten Unterbringung und Versorgung, also einer tierschutzwidrigen Handlung, einschreiten und diese Missstände ahnden müsse.