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    • Qualifizierung zum/r Verwaltungsfachwirt/in

      Voraussetzung:

      1. Bestandene Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Bürokommunikation, Angestelltenprüfung I oder Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst in der allgemeinen Verwaltung.
      2. Praktische Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst bis zum Zeitpunkt der zweiten schriftlichen Prüfung
        - von mindestens 2,5 Jahren nach Ablegung der Prüfung, wenn diese mit der Note „sehr gut“ oder „gut“ bestanden wurde
        - von mindestens 3,5 Jahren mit der Note „befriedigend“
        - von mindestens 4,5 Jahren mit der Note „ausreichend“
      3. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht eines Lehrgangs beim Verwaltungsseminar des Hessischen Verwaltungsschulverbandes (VSV).

       

      Die schriftliche Prüfung:

      1. schriftliche Teilprüfung in der ersten Hälfte des Lehrgangs, drei Arbeiten zu je 240 Minuten.
      2. schriftliche Teilprüfung am Ende des Lehrgangs, drei Arbeiten zu je 240 Minuten.

       

      Praktische Prüfung:

      1. Vorstellen einer Projektarbeit, ca. 10 Minuten
      2. Anschließend Prüfungsgespräch über das Projekt.

       

      Das Thema für das Projekt wird zwischen Prüfungsteilnehmer und Prüfungsausschuss festgelegt.