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Qualifizierung zum/r Verwaltungsfachwirt/in
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Voraussetzung: Bestandene Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Bürokommunikation, Angestelltenprüfung I oder Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst in der allgemeinen Verwaltung. Praktische Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst bis zum Zeitpunkt der zweiten schriftlichen Prüfung - von mindestens 2,5 Jahren nach Ablegung der Prüfung, wenn diese mit der Note „sehr gut“ oder „gut“ bestanden wurde - von mindestens 3,5 Jahren mit der Note „befriedigend“ - von mindestens 4,5 Jahren mit der Note „ausreichend“ Regelmäßige Teilnahme am Unterricht eines Lehrgangs beim Verwaltungsseminar des Hessischen Verwaltungsschulverbandes (VSV).
Die schriftliche Prüfung: schriftliche Teilprüfung in der ersten Hälfte des Lehrgangs, drei Arbeiten zu je 240 Minuten. schriftliche Teilprüfung am Ende des Lehrgangs, drei Arbeiten zu je 240 Minuten.
Praktische Prüfung: Vorstellen einer Projektarbeit, ca. 10 Minuten Anschließend Prüfungsgespräch über das Projekt.
Das Thema für das Projekt wird zwischen Prüfungsteilnehmer und Prüfungsausschuss festgelegt.
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