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Qualifizierung zum/r Verwaltungsfachwirt/in

Voraussetzung:

  1. Bestandene Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Bürokommunikation, Angestelltenprüfung I oder Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst in der allgemeinen Verwaltung.
  2. Praktische Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst bis zum Zeitpunkt der zweiten schriftlichen Prüfung
    - von mindestens 2,5 Jahren nach Ablegung der Prüfung, wenn diese mit der Note „sehr gut“ oder „gut“ bestanden wurde
    - von mindestens 3,5 Jahren mit der Note „befriedigend“
    - von mindestens 4,5 Jahren mit der Note „ausreichend“
  3. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht eines Lehrgangs beim Verwaltungsseminar des Hessischen Verwaltungsschulverbandes (VSV).

 

Die schriftliche Prüfung:

  1. schriftliche Teilprüfung in der ersten Hälfte des Lehrgangs, drei Arbeiten zu je 240 Minuten.
  2. schriftliche Teilprüfung am Ende des Lehrgangs, drei Arbeiten zu je 240 Minuten.

 

Praktische Prüfung:

  1. Vorstellen einer Projektarbeit, ca. 10 Minuten
  2. Anschließend Prüfungsgespräch über das Projekt.

 

Das Thema für das Projekt wird zwischen Prüfungsteilnehmer und Prüfungsausschuss festgelegt.