Bildungsurlaub |
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Der Bildungsurlaub ist im Bildungsurlaubsgesetz geregelt. Nach diesem Gesetz haben alle in Hessen Beschäftigten Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr. Der Bildungsurlaub kann auf zwei Blöcke mit jeweils mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen aufgeteilt werden.
Wozu dient der Bildungsurlaub?
Voraussetzungen
Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann erst nach einem 6-monatigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis erworben werden. Der Arbeitgeber ist mindestens 6 Wochen vor Beginn schriftlich zu benachrichtigen. Dem Arbeitgeber müssen eine Anmeldebestätigung, ein Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung und ein Programm der Bildungsveranstaltung vorgelegt werden.
Verweigerung der Fortbildung
Der Bildungsurlaub kann nur in 2 Fällen verweigert werden, wenn dringliche betriebliche Erfordernisse vorliegen (gilt nicht für Auszubildende) oder wenn mehr als 1/3 der Beschäftigten an Bildungsurlaubsveranstaltungen teilgenommen haben.
Übertragung des Bildungsurlaubes
Der Bildungsurlaub kann nur auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres eine schriftliche Erklärung beim Arbeitgeber abgegeben wurde.
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Themenüberblick
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