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Bewerbung

Bist du an einem Ausbildungsplatz bei der Kreisverwaltung Gießen interessiert?

 

Hier haben wir einige wichtige Informationen für dich zusammengestellt.

 

 

Voraussetzungen für einen Ausbildungsplatz

Bei der Kreisverwaltung Gießen kannst du folgende Ausbildungsberufe erlernen:

  • Fachangestellte/r für Bürokommunikation
  • Verwaltungsfachangestellte/r
  • Bürokauffrau/Bürokaufmann
  • Fachinformatiker für Systemintegration

 

Voraussetzung für einen Ausbildungsplatz:

  • der qualifizierte Hauptschulabschluss
  • ein Realschulabschluss
  • Abschluss des Gymnasiums, Klasse 10
  • ein Abschluss der Höheren Handelsschule
  • das Abitur
  • ein Abschluss der Fachhochschule

Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, verschiedene Praktika in der Kreisverwaltung zu absolvieren.

 

Dies sind unter anderem:

  • 2- bis 4-wöchiges Schulpraktikum,
  • einjähriges Praktikum zur Erlangung des Fachabiturs (für Schulabgänger nach der 12. Klasse), welches an fünf Tagen der Woche in der Verwaltung stattfindet,
  • einjähriges Fachoberschulpraktikum (zwei Tage Schule und drei Tage in der Woche in der Verwaltung),
  • Jahrespraktikum der Sozialpädagogen und Sozialarbeiter (sog. Referendariat/Anerkennungsjahr) welches für die Dauer eines Jahres Vollzeit im Jugendamt oder beim sozialpsychatrischem Dienst des Gesundheitsamtes  absolviert werden kann

Für alle diese Praktika ist eine Bewerbung notwendig. Es findet jedoch kein Einstellungstest statt. Die in Frage kommenden Praktikanten werden nur zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch geladen (außer Schulpraktikanten). Es ist jedoch nicht immer sicher, dass entsprechende Praktikumsplätze zur Verfügung stehen.


Bewerbung beim Landkreis Gießen

Wenn du an einem der oben genannten Ausbildungsberufe interessiert bist, solltest du dich bei der Kreisverwaltung Gießen bewerben. Deine Bewerbung sollte immer 1 Jahr im Voraus, in der Regel ab den Sommerferien bis ca. Anfang Oktober, eingereicht werden.

 

Dieses ist auf dem Postweg oder per Online-Bewerbung möglich.

 

Bewerbung über den Postweg richtest du bitte an:

 

Der Kreisausschuss des
Landkreises Gießen
Fachdienst Personalentwicklung
Riversplatz 1 - 9
35396 Gießen

 

Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • ein Bewerbungsschreiben
  • ein tabellarischen Lebenslauf
  • ein Lichtbild (freiwillig)
  • eine Kopie des letzten Zeugnisses 
  • und Nachweise sonstiger Fähigkeiten (z.B. Sprachkurs, EDV-Kurs)

Wichtig: Achte darauf, dass du keine Rechtschreibfehler in deiner Bewerbung hast! Auch die Adresse des Landkreises auf Eurem Briefumschlag sollte fehlerfrei geschrieben sein!

Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ist nur möglich, wenn der Bewerbung ein entsprechend frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Ist dies nicht der Fall, werden die Unterlagen im Anschluss an das Auswahlverfahren vernichtet. Verzichtet deshalb möglichst auch auf Bewerbungsmappen.

 

Voraussetzungen, für eine Ausbildungszeitverkürzung

Um ein Jahr verkürzen zu können, solltest du

  • einen Abschluss der Höheren Handelsschule,
  • bereits eine andere Ausbildung beendet oder
  • Abitur bzw. studiert

haben.

 

Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, kannst du die Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr beginnen.

 

Hierauf wirst du entweder direkt bei Einstellung angesprochen, sprichst das Thema bei Einstellung selbst an oder  beginnst die Ausbildung im 1. Lehrjahr und kannst dich noch innerhalb einiger Wochen für einen Jahressprung entscheiden.

 

Einstellungsverfahren beim Landkreis Gießen

1. Schriftlicher Test

 

Falls du in die engere Auswahl der möglichen Auszubildenden in den genannten Berufen gekommen bist, wirst du anschließend schriftlich zu einem Einstellungstest eingeladen.

Zu diesem finden sich jeweils vor- oder nachmittags die Bewerberinnen und Bewerber ein, die in

  • Schnelligkeit
  • Rechtschreibung
  • räumliche Vorstellung
  • Merkvermögen
  • logisches Denken
  • Allgemeinwissen

getestet werden.

 

 

Wie läuft das ab?

 

Nachdem du einen Testbogen erhalten hast, bekommst du erst eine allgemeine Erläuterung. Danach erhältst du eine kurze Erklärung zu der jeweiligen Aufgabe. Du bekommt eine gewisse Zeit, um diese zu beantworten. Im Anschluss wird zur nächsten Frage übergegangen.

 

Aber nicht verzweifeln, wenn man einen Test aus zeitlichen Gründen nicht komplett ausfüllen kann. Die Tests sind so angelegt, das es unmöglich ist, alles in der dafür vorgesehenen Zeit zu beantworten!

 

Ist dieser Test beendet, werden dir an diesem Tag keine weiteren Aufgaben mehr gestellt.

 

Nun erfolgt eine zentrale Auswertung der Testbögen.

 

2. Vorstellungsgespräch

 

Solltest du einige Zeit nach dem schriftlichen Einstellungstest erneut eine Einladung in deinem Briefkasten vorfinden, bist du in die engere Wahl gekommen.

 

An diesem neuen Termin findet zuerst einmal eine Gesprächsrunde statt.

 

Hierzu werden mehrere Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig geladen. Die Bewerberinnen und Bewerber können sich nun gemeinsam auf ein Thema einigen, über das sie anschließend diskutieren möchten. Im Anschluss wird ein aktuelles Thema vorgegeben, über das diskutiert wird.

 

Nach der Diskussionsrunde, erhält jeder einzelne Teilnehmer noch einmal die Möglichkeit, sich in einem persönlichen Gespräch beim Einstellungsgremium vorzustellen.

 

Dieses Gremium besteht aus zwei Mitarbeiterinnen der Ausbildungsabteilung, einem Vertreter der JAV (Jugend- und Ausbildungsvertretung), der internen Frauenbeauftragten und einem Vertreter des Personalrates. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderung nimmt außerdem noch die Schwerbehindertenvertretung teil.

 

Nach dem Vorstellungsgespräch finden keine weiteren Einstellungsverfahren mehr statt. Nun wird entschieden, welche Bewerber einen Ausbildungsplatz bei der Kreisverwaltung in Gießen bekommt.

 

Viel Erfolg bei der Bewerbung wünschen dir die Auszubildenden der Kreisverwaltung Gießen!