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    • Die Jugend- und Auszubildendenvertretung

      Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wird in Dienststellen mit mindestens 5 Beschäftigten in Ausbildung gewählt. Bei der Wahl dieser Vertretung sind alle Beschäftigten unter 18-Jahren sowie die Auszubildenden (auch Beamtenanwärter und Praktikanten mit einer Beschäftigungszeit von über 6 Monaten) wahlberechtigt. Die JAV ist kein selbstständiges Organ, sondern an das Bestehen einer Personalvertretung (Personalrat) gebunden.

       

      Zu den Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung gehören u.a.:

      • eine jährliche Versammlung mit allen Auszubildenden,
      • Maßnahmen, die Auszubildende betreffen, werden von der JAV beantragt (Bildungsurlaub oder Tagesausflüge),
      • Teilnahme an Vorstellungsgesprächen (Auszubildende),
      • Organisation einer jährlichen Grillfeier um die neuen Auszubildenden des 1. Ausbildungsjahres besser kennen zulernen,
      • eine jährliche Weihnachtsfeier mit allen Auszubildenden des Kreisverwaltung Gießen,
      • Verbesserungsvorschläge der Auszubildenden wahrnehmen und umsetzten.

       

      Jugend- und Auszubildendenvertretung

       

      1. Silver Ghandi
      2. Valentina Sonnekalb
      3. Anatoli Kern

      Tel.: 0641/9390-9892

       

      Tel.: 0641/96090923